Betriebliche Kontrolle vs. generelle Überwachung
Welche Maßnahmen darf der Arbeitgeber ergreifen, um Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit der Mitarbeiter zu kontrollieren?
Ein tiefer Einblick in die Gesamtproblematik ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
In den Betrieben sind unredliche Mitarbeiter immer häufiger an der Tagesordnung. Das Spektrum der Verfehlungen reicht von der Verletzung einfacher Arbeitspflichten bis hin zu schwersten Straftaten der Wirtschaftskriminalität.
Typische Mitarbeiterdelikte sind Diebstahl und Unterschlagung, Betrug und Veruntreuung. Der durch das Fehlverhalten eigener Mitarbeiter den betroffenen Unternehmen jährlich entstehende Schaden wird auf mehrere Mrd. Euro geschätzt, Tendenz steigend. Als mögliche Gründe für diese Entwicklung kann der Frust des Arbeitnehmers infolge Bedrohung seines Arbeitsplatzes, ein allgemeiner Werteverfall oder die mangelnde Identifikation mit dem Unternehmen zum Beispiel infolge von Fusionen in Betracht kommen. Für die Arbeitgeber stellt sich die Frage, welche Kontrollmaßnahmen sie ihren Mitarbeitern gegenüber ergreifen dürfen.